MELDUNG DER GVB:
Für Aussenwandkonstruktionen mit Photovoltaikelementen gibt es noch keine gesetzliche Grundlage, kein Stand-der-Technik-Papier und keine VKF-anerkannte Konstruktionen. Damit PV-Fassaden bewilligt werden können, müssen die Vorschriften für brennbare hinterlüftete Fassaden erfüllt sein und bei Gebäuden mittlerer Höhe ist ein Nachweisverfahren erforderlich. Ein Austausch mit der zuständigen Brandschutzbehörde bereits in einem frühen Stadium der Planung wird empfohlen.
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